Erlaubnisscheine


Online-Erlaubnisscheine

Seit März 2017 besteht die Möglichkeit für Gastangler, die Erlaubnisscheine online zu beziehen. Für die Kiesteiche in Goßfelden (Station 3), wie auch für Lahn und Ohm (Stationen 2 und 4) lassen sich über nachstehende Links entsprechende Erlaubnisscheine erwerben:

Ausgabestellen für Erlaubnisscheine

Erlaubnisscheine sind bei nachstehenden Anlaufstellen erhältlich:


Anschrift

Gaststätte zum Anglerheim

Goßfeldener Str. 42

35041 Marburg/Lahn

Kontakt

Tel.: 06421-886167

Öffnungszeiten

Mo., Mi.-Sa: 17:00 - 23:00 Uhr

So.: 11:00 - 23:00 Uhr



Anschrift

Angel Shop Lollar

Auweg 10c

35457 Lollar

Kontakt

Tel.: 06406-835497

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 10:00 - 18:00 Uhr

Sa.: 09:00 - 14:00 Uhr


Hinweis: Diese Ausgabestelle bietet Angelbedarf und Ködermaterial an. 


Auf die waidgerechte Ausübung des Fischfangs wird besonders Wert gelegt. Die jeweils gültigen Schonzeiten und Mindestmaße sind auf den Erlaubnisscheinen niedergeschrieben und genauestens zu beachten. Das Befahren von landwirtschaftlich genutzten Flächen und gärtnerisch gestalteten Anlagen ist verboten, ebenso das Angeln von Brücken oder Bauwerken herab.

Bei Verstößen gegen das Hessische Fischereigesetz (HfischG) wird der Erlaubnisschein sofort eingezogen und eine weitere Erteilung versagt.

 

Hinweise zu den Stationsgrenzen

 

Station II  (Lahn)

Ohmmündung abwärts bis zur Wehrkrone ,,Grüner Wehr" einschließlich Nebenarme, (außer der Strecke Mühlgraben zwischen Schleuse Afföllerwehr bis Einmündung Straßenbrücke Bunsenstraße) bis südliche Gewässergrenze Gemarkungsgrenze Rohnhausen/Niederweimar (Schildermarkierung). Untersagt ist das Fischen im Betriebsgraben der Steinmühle. Das Lohmühlenwehr ist als Aufzuchts- und Schonstrecke ausgewiesen.

NSG - Hinweis:

Das Naturschutzgebiet ,,Unterm Wolfsberg" auf der linken Flussseite ab dem Einlauf des ,,Ronhäuser Grabens" abwärts bis zum südlichen Ende unserer Gewässerstrecke ist das Betreten der Wiesen und Ufer und somit auch die Angelfischerei ganzjährig untersagt.

Station IV  (Ohm)

Brücke Hainmühle abwärts bis zur Einmündung in die Lahn

 

Grundsätzlich gilt das Angelverbot für Krebse, Muscheln, Elritze, Gründling, Nase, Barbe. Das Angeln darf mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Das Angeln auf Hecht oder andere Raubfischarten ist genau so wie das Legen von Nacht- oder Grundschnüren und das Senken verboten.