Online-Erlaubnisscheine
Seit März 2017 besteht die Möglichkeit für Gastangler, die Erlaubnisscheine online zu beziehen. Für die Kiesteiche in Goßfelden (Station 3), wie auch für Lahn und Ohm (Stationen 2 und 4) lassen sich über nachstehende Links entsprechende Erlaubnisscheine erwerben:
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine
Erlaubnisscheine sind bei nachstehenden Anlaufstellen erhältlich:
Anschrift | Kontakt | Öffnungszeiten |
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Gaststätte zum Anglerheim Goßfeldener Str. 42 35041 Marburg/Lahn | Tel.: 06421-886167 | Mo., Mi.-Sa: 17:00 - 23:00 Uhr So.: 11:00 - 23:00 Uhr |
Angel Shop Lollar Auweg 10c 35457 Lollar | Tel.: 06406-835497 | Mo. - Fr.: 10:00 - 18:00 Uhr Sa.: 09:00 - 14:00 Uhr |
Hinweis: Diese Ausgabestelle bietet Angelbedarf und Ködermaterial an. | ||
Seit dem 01.05.2011 gibt es auch Erlaubnisscheine für die Teiche in Goßfelden
Seit dem 01.05.2011 ist es auch Gastanglern möglich, Teiche in Goßfelden an Wochenenden zu befischen. Es handelt sich hierbei um die Teiche 1, 4 und 5.
(siehe unter "Unsere Gewässer" Teiche).
Seit dem 01.01.2006 gibt es Erlaubnisscheine für einen Tag, zwei Tage, eine Woche und einen Monat.
Auf die waidgerechte Ausübung des Fischfangs wird besonders Wert gelegt. Die jeweils gültigen Schonzeiten und Mindestmaße sind auf den Erlaubnisscheinen niedergeschrieben und genauestens zu beachten. Das Befahren von landwirtschaftlich genutzten Flächen und gärtnerisch gestalteten Anlagen ist verboten, ebenso das Angeln von Brücken oder Bauwerken herab.
Bei Verstößen gegen das Hessische Fischereigesetz (HfischG) wird der Erlaubnisschein sofort eingezogen und eine weitere Erteilung versagt.
Stationsgrenzen: (Siehe auch Gewässerkarte)
Station II (Lahn)
Ohmmündung abwärts bis zur Wehrkrone ,,Grüner Wehr" einschließlich Nebenarme, (außer der Strecke Mühlgraben zwischen Schleuse Afföllerwehr bis Einmündung Straßenbrücke Bunsenstraße) bis südliche Gewässergrenze Gemarkungsgrenze Rohnhausen/Niederweimar (Schildermarkierung). Untersagt ist das Fischen im Betriebsgraben der Steinmühle. Das Lohmühlenwehr ist als Aufzuchts- und Schonstrecke ausgewiesen.
NSG - Hinweis:
Das Naturschutzgebiet ,,Unterm Wolfsberg" auf der linken Flussseite ab dem Einlauf des ,,Ronhäuser Grabens" abwärts bis zum südlichen Ende unserer Gewässerstrecke ist das Betreten der Wiesen und Ufer und somit auch die Angelfischerei ganzjährig untersagt.
Station IV (Ohm)
Brücke Hainmühle abwärts bis zur Einmündung in die Lahn
Grundsätzlich gilt das Angelverbot für Krebse, Muscheln, Elritze, Gründling, Nase, Barbe. Das Angeln darf mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Das Angeln auf Hecht oder andere Raubfischarten ist genau so wie das Legen von Nacht- oder Grundschnüren und das Senken verboten.
Preise
1 - Tageskarte | 10.- Euro | |
2 - Tageskarte | 17.- Euro | |
Wochenkarte | 35.- Euro | |
Monatskarte | 70.- Euro | |
Fangerlaubnisscheine für die Teiche | ||
Eintagesschein | 18.- Euro | |
Zweitagesschein | 30.- Euro | |