Ausgabestellen Erlaubnisscheine

Erlaubnisscheine sind erhältlich

im Vereinshaus des Fischereivereins Marburg und Umgebung e.V. Goßfeldener Str. 42, D-35041 Marburg/Lahn, OT Wehrda (Anglerheim), Telefon: 06421 886167

und

beim Angel-Shop Hamm , Am Biegen 17, 35094 Lahntal OT Goßfelden, Tel.: 49 (0) 64 23 - 76 96

 


 

Ab 01.05.2011 gibt es auch Erlaubnisscheine für die Teiche in Goßfelden

Ab dem 01.05.2011 ist es auch Gastanglern möglich, Teiche in Goßfelden an Wochenenden zu befischen. Es handelt sich hierbei um die Teiche 1, 4 und 5.

(siehe unter „Unsere Gewässer – Teiche“).

 


Ab dem 01.01.2006 gibt es Erlaubnisscheine für einen Tag, zwei Tage, eine Woche und einen Monat.

Auf die waidgerechte Ausübung des Fischfangs wird besonders Wert gelegt. Die jeweils gültigen Schonzeiten und Mindestmaße sind auf den Erlaubnisscheinen niedergeschrieben und genauestens zu beachten. Das Befahren von landwirtschaftlich genutzten Flächen und gärtnerisch gestalteten Anlagen ist verboten, ebenso das Angeln von Brücken oder Bauwerken herab.
Bei Verstößen gegen das Hessische Fischereigesetz (HfischG) wird der Erlaubnisschein sofort eingezogen und eine weitere Erteilung versagt.

Stationsgrenzen:  (Siehe auch Gewässerkarte)

Station II  (Lahn)
Ohmmündung abwärts bis zur Wehrkrone ,,Grüner Wehr" einschließlich Nebenarme, (außer der Strecke Mühlgraben zwischen Schleuse Afföllerwehr bis Einmündung Straßenbrücke Bunsenstraße) bis südliche Gewässergrenze Gemarkungsgrenze Rohnhausen/Niederweimar (Schildermarkierung). Untersagt ist das Fischen im Betriebsgraben der Steinmühle. Das Lohmühlenwehr ist als Aufzuchts- und Schonstrecke ausgewiesen.

NSG - Hinweis:
Das Naturschutzgebiet ,,Unterm Wolfsberg" auf der linken Flussseite ab dem Einlauf des ,,Ronhäuser Grabens" abwärts bis zum südlichen Ende unserer Gewässerstrecke ist das Betreten der Wiesen und Ufer und somit auch die Angelfischerei ganzjährig untersagt.

Station IV  (Ohm)
Brücke Hainmühle abwärts bis zur Einmündung in die Lahn

Grundsätzlich gilt das Angelverbot für Krebse, Muscheln, Elritze, Gründling, Nase, Barbe. Das Angeln darf mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Das Angeln auf Hecht oder andere Raubfischarten ist genau so wie das Legen von Nacht- oder Grundschnüren und das Senken verboten.

Preise

1 - Tageskarte10.-  Euro
2 - Tageskarte17.-  Euro
Wochenkarte35.-  Euro
Monatskarte70.-  Euro
Fangerlaubnisscheine für die Teiche
Eintagesschein18.-  Euro
Zweitagesschein30.-  Euro